AVRB (ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN)
1. VERTRAGSABSCHLUSS
Durch Ihre schriftliche, persönliche oder telefonische Bestätigung oder Anmeldung zu einer unserer Reisen kommt zwischen Ihnen und uns ein Vertrag zustande. Sie haben das Recht, innerhalb von 7 Tagen kostenlos vom Vertrag zurückzutreten, wobei das Datum des Buchungsbeleges massgebend ist. Diese Regelung erstreckt sich jedoch nicht auf Buchungen, die weniger als 14 Tage vor Ihrer Abreise getätigt wurden oder die für uns einen speziellen Aufwand verursachen, wie zum Beispiel eine Buchung, die nicht direkt in unserem Angebot vorhanden ist. Die aus dem Vertrag entstehenden Verpflichtungen sind folgende:
1.1 Als Reiseveranstalter verpflichten wir, Stellamaris Travel GmbH, uns: Ihnen die versprochenen Leistungen, welche anhand des bei der getätigten Buchung geltenden Angebots von uns erörtert wurden, sorgfaltsgemäss zu erfüllen.
1.2 Als Reiseteilnehmer verpflichten Sie sich im Gegenzug, den bei ihrer Buchung und auf der Bestätigung festgehaltenen Betrag inklusive Sonderleistungen, wie z.B. Ausflüge, Sicherheits- und Flughafentaxen, Versicherungsprämien und sonstige Spezialleistungen, zu begleichen und dabei die Zahlungsmodalitäten einzuhalten und die für Ihre Reise benötigten Reisedokumente zu beschaffen, vor allem auch die je nach Reiseziel vorgeschriebenen Gesundheitsbestimmungen, sowie die Pass-, Devisen- und Zollvorschriften zu befolgen.
2. PREISE
Die jeweils gültigen Preise können Sie unserer aktuellen Rechnung/Bestätigung entnehmen. So sind die, zur Zeit der getätigten Buchung, geltende Preise anzuwenden.
2.1 Anzahlung/ Restzahlung
Die Anzahlung beläuft sich auf die Hälfte des Gesamtpreises und ist direkt nach Rechnungserhalt zu begleichen. Die Restzahlung ist bis spätestens 3 Wochen vor dem Abreisedatum zu bezahlen. Bei Buchungen im Zeitraum von 4 Wochen vor der Abreise ist die gesamte Rechnung innerhalb von 7 Tagen nach dem Erhalt der Bestätigung zu begleichen.
2.2 Preisänderungen
Unter bestimmten Umständen können die in unserem Angebot publizierten Preise erhöht werden, jedoch lediglich bis 22 Tage vor Ihrer Abreise:
– sobald unabhängige Transportunternehmen ihre Konditionen erhöhen oder die Tarife ändern (z.b. Treibstoffzuschläge)
– sobald die staatlichen Abgaben und Gebühren geändert werden (z.B. Sicherheits- und Flughafentaxen)
– sobald der Staat anderweitig Preise erhöht (z.B. Mehrwertsteuer)
– sobald der Wechselkurs ändert.
Sollte die Preiserhöhung 10% des Arrangementpreises überschreiten, so haben Sie jedoch die Möglichkeit, innerhalb von 5 Tagen nach Benachrichtigung kostenlos zu annullieren oder auf ein von Ihnen gewünschtes anderes Arrangement von unserem Angebot umzubuchen. Falls Sie sich für eine Annullierung entscheiden, wird Ihnen unverzüglich die bereits geleistete Zahlung ohne Abzüge zurückerstattet.
3. BEENDIGUNG (ANNULLIERUNG) ODER ÄNDERUNG DES VERTRAGES
3.1 Annullierung
Können Sie die Reise nicht wie vereinbart antreten, so müssen Sie uns dies sofort mitteilen. Dies hat per eingeschriebenem Brief mit Angabe des Grundes und Rückgabe bereits erhaltener Reisedokumente zu geschehen. Zu bezahlen bleibt Ihnen in diesem Falle neben den Bearbeitungsgebühren von CHF 50.– pro Person aber höchstens CHF 100.– pro Dossier und der Versicherungsprämie, noch die je nach Datum und Reiseziel von uns gestellten Kosten, die in Prozent vom Arrangementpreis zu berechnen sind:
30 – 21 Tage vor Abreise: 30 %
20 – 11 Tage vor Abreise: 70 %
10 – 0 Tage vor Abreise: 100 %
Wir verrechnen Ihnen 100% des Arrangementpreises – falls Sie die Reise ohne vorherige Benachrichtigung nicht antreten
– falls Sie zum Abflug oder zur Abreise zu spät erscheinen
- falls Sie wegen fehlerhaften oder nicht vorhandenen Reisepapieren die Reise nicht antreten können.
3.2 Ersatzperson
Es ist für Sie möglich, eine Ersatzperson zu bestimmen, falls die beteiligten Unternehmen wie z.B. die Fluggesellschaft damit einverstanden sind und keine gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen oder Tarifbestimmungen dagegensprechen. Dabei gelten für die Ersatzperson dieselben Voraussetzungen und für Sie folgende Bedingung:
Nebst der Ersatzperson haften Sie persönlich für die Bezahlung des Reisepreises und allfälliger Gebühren. Beachtung einer Änderungsfrist von mindestens 2 Werktagen.
3.3 Änderungen
Falls sie eine Namensänderung oder eine Umbuchung auf ein anderes Datum oder ein anderes Reiseziel vornehmen möchten, müssen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– pro Person, jedoch höchstens CHF 100.– pro Dossier verrechnen. Für den Fall der Umbuchung innerhalb einer der unter 3.1 angegebenen Annullierungsfristen wird ausserdem auch der jeweilige Prozentsatz des Arrangementpreises verrechnet.
4 ANNULLIERUNGSKOSTEN VERSICHERUNG
Zum Arrangementpreis kommen automatisch auch die Kosten für die Prämie einer Annullierungs- kostenversicherung hinzu, falls Sie nicht anderweitig schon versichert sind (z.B. ETI-Schutzbrief, Intertours – Winterthur etc.) und uns dies auch bei Abschluss der Buchung mitgeteilt und somit darauf verzichtet haben. Die jeweilige Höhe der Prämienkosten ist in unserem Angebot publiziert. Eine nachträgliche Stornierung der Versicherung und Rückzahlung der Prämie ist nicht möglich.
5 WIR KÖNNEN DIE REISE NICHT DURCHFÜHREN ODER MÜSSEN DIESE VORZEITIG ABBRECHEN
5.1 Höhere Gewalt und Streiks
Sobald triftige Gründe wie Streiks, Unruhen, höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, behördliche Massnahmen, Entzug oder Verweigerung von Landerechten oder Umstände, die seitens der Veranstalter als Gefährdung von Gesundheit und Leben unserer Kunden eingeschätzt werden, vorliegen, kann Stellamaris Travel GmbH auch kurzfristig noch vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Fall eines vorzeitigen Abbruchs Ihrer Ferienreise wegen einem der oben genannten Gründe ein, so verpflichtet sich Stellamaris Travel GmbH dazu, Sie unverzüglich in ein anderes Feriengebiet oder zurück in die Schweiz zu bringen. In diesem Fall ist Stellamaris Travel GmbH des weiteren berechtigt, Ihnen bei der Rückerstattung Ihrer Kosten, die nachweislich erbrachten Aufwendungen abzuziehen. Des Weiteren sind keine Ersatzansprüche möglich.
6. HAFTUNGSBESTIMMUNGEN
6.1. Allgemeines
Durchführung der versprochenen Leistungen, welche bei Vertragsabschluss festgelegt wurden. Änderungen derer bleiben jedoch vorbehalten.
6.2 Leistungsausfall:
a) durch Verschulden von Stellamaris Travel GmbH oder eines Leistungsträgers: Falls, bei einem Ausfall der versprochenen Leistung, unsere Reiseleitung vor Ort keine gleichwertige Leistung anbieten konnte, vergütet Ihnen Stellamaris Travel GmbH den Ausfall wie auch den allfälligen Mehraufwand zurück. Die Haftung bleibt jedoch auf den unmittelbaren Schaden beschränkt.
b) durch unvorhersehbare Umstände oder höhere Gewalt: Stellamaris Travel GmbH haftet nicht für Änderungen des Programms, die auf höhere Gewalt, Streiks, Flugverspätungen, behördliche Massnahmen oder andere, nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, wofür Stellamaris Travel GmbH nicht verantwortlich ist, zurückzuführen sind.
c) Unfälle und Erkrankungen: Falls Stellamaris Travel GmbH schuldhaft für den Tod, die Körperverletzung oder Erkrankung eines Reiseteilnehmers verantwortlich ist, haftet sie für den unmittelbaren Schaden. Falls Stellamaris Travel GmbH für die von beauftragten Unternehmen (Hotels, Fluggesellschaften etc.) verursachten Schäden haftet, so müssen jene ihre Schadensersatzansprüche an Stellamaris Travel GmbH abtreten. Liegen Haftungsfälle vor, in denen Flugtransporte oder die Benutzung anderer Transportunternehmen vorliegen, so sind, im Hinblick auf die Höhe der Schadensersatzansprüche, die internationalen Abkommen oder nationalen Gesetze zu beachten.
d) Sachschäden: Nur bei Verschulden von Stellamaris Travel GmbH oder der örtlichen Vertretung haftet Stellamaris Travel GmbH im Falle von Diebstahl, Verlust, Sachschaden und Vermögensschaden. Falls es zu einer Haftung kommt, beschränkt sich die Schadensersatzpflicht grundsätzlich auf die Höhe des Reisepreises (die Haftungsbeschränkungen in internationalen Übereinkommen im Vorbehalt).
e) Besondere Veranstaltungen: Ausserhalb von unserem Pauschalarrangement können Sie vor Ort noch an anderen Veranstaltungen oder Ausflügen teilnehmen, welche mit besonderen Risiken verbunden sind oder besondere körperliche Voraussetzungen verlangen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge gehen auf Ihr eigenes Risiko, wobei Stellamaris Travel GmbH folglich auch jegliche Haftung ablehnt, falls nicht Stellamaris Travel GmbH selbst oder eine örtliche Vertretung diese zu verantworten hat.
f) Versicherungsschutz: Die Haftung des Reiseveranstalters ist gemäss den Haftungsbestimmungen beschränkt, genauso die Haftungen der Fluggesellschaften oder übrigen Transportunternehmungen, die sich nach den internationalen Abkommen bzw. den nationalen Gesetzen richten. Zu beachten ist, dass die Transportunternehmungen in verschiedenen Ländern über einen mangelnden Versicherungsschutz verfügen, da es an der gesetzlichen Grundlage fehlt. Deshalb ist es zu empfehlen, dass Sie Ihre Versicherungssituation überprüfen und gegebenenfalls eine entsprechende Reiseversicherung abschliessen, wie beispielsweise Reisegepäck-, Reiseunfall- und/oder Reisekrankenversicherungen.
6.3 Beanstandungen/ Ersatzansprüche
Falls eine vereinbarte Leistung nur mangelhaft oder gar nicht erbracht wird, so können und müssen Sie dies unverzüglich Ihrer Reiseleitung vor Ort mitteilen, um unentgeltliche Abhilfe zu schaffen. Kann diese Abhilfe innert 48 Stunden nicht erbracht werden, so sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Ist es nicht möglich, dass eine Ersatzleistung erbracht werden kann, so haben Sie einen Anspruch auf Preisminderung oder, bei eigenhändiger Abhilfe, gegen Beleg, auf Ersatz der Kosten, jedoch im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Leistung. Des weiteren sind keine Ersatzansprüche möglich. Falls ein Leistungsmangel auftritt und Ihnen deswegen eine weitere Reise nicht zumutbar wäre, so müssen Sie dies durch Ihre Reiseleitung oder örtliche Vertretung von Stellamaris Travel GmbH durch eine Beanstandung bestätigen lassen. Diese Beanstandung und die Bestätigung vor Ort muss uns, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen, unmittelbar oder spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Rückkehr zugesandt werden. Falls diese Frist von 14 Tagen nicht eingehalten wird, so kann Stellamaris Travel GmbH Ihre Beanstandung abweisen.
7. VERSCHIEDENES
7.1 Flugzeiten
Falls eine Fluggesellschaft ihre Flüge aus unvorhersehbaren Gründen nicht plangemäss durchführen kann, so behalten wir uns vor, Ihren Transport mit einer anderen, jedoch ebenbürtigen Fluggesellschaft, einem anderen Flugzeugtyp oder mit geänderten Flugzeiten vorzunehmen. Den definitiven Flugplan können Sie Ihrem Reiseprogramm entnehmen.
7.2 Pass, Visa, Impfungen
Mit unserer Reisebestätigung erhalten Sie gleichzeitig ausführliche Informationen über wichtige Formalitäten für Schweizer Bürger. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für Einreiseverweigerungen wegen nicht ausreichender oder fehlender Papiere oder nicht vorhandener Visa, ebenfalls auch nicht für ausländische Bürger, da uns bei Buchungsannahme die Nationalität der reisenden Person nicht bekannt ist.
7.3 Reisedokumente
Ihre Reiseunterlagen erhalten Sie in der Regel 10 Tage vor Abreise, falls die gesamte Zahlung getätigt wurde.
7.4 Zimmerräumung
Ihre Zimmer vor Ort sind meist zwischen 12 und 14 Uhr beziehbar und müssen am Abreisetag oftmals bis spätestens 12 Uhr wieder geräumt werden. Auch wenn Sie frühmorgens ankommen oder spätabends abreisen gilt diese Regel.
7.5 Zusatzbetten
Falls Sie ein Zimmer mit einem Zusatzbett verlangt haben, so seien Sie informiert, dass diese meist Klappbetten sind und dass, vor allem bei erwachsenen Personen, der Komfort eingeschränkt sein kann.
7.6 Sonderwünsche
Falls Sie Sonderwünsche geäussert haben, welche auf der Bestätigung vermerkt wurden, so seien Sie informiert, dass diese unverbindlich und somit nicht Bestandteil des Vertrages sind.
7.7 Leistungserbringung
Stellamaris Travel GmbH ist einzig und allein für die in den jeweiligen Publikationen dargebotenen Leistungen verantwortlich. Die restlichen Materialien wie Hotelprospekte und andere Informationsbroschüren sind nicht Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und Stellamaris Travel GmbH, weshalb sie auch nicht dafür haftbar zu machen ist.
8. GERICHTSSTAND
Im Verhältnis zwischen Ihnen und Stellamaris Travel GmbH ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Klagen können nur am Sitz von Stellamaris Travel GmbH, In den Matten 20, CH- 8840 Einsiedeln
Stellamaris Travel GmbH Schweiz
Mario Majic
In den Matten 20
8840 Einsiedeln,Schweiz
Tel: 0041 55 422 12 26
Fax: 0041 55 422 12 27
Mob: 0041 79 820 78 58
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